Frage 1: Kann mein Arbeitgeber mich wegen häufiger Fehlzeiten kündigen?
Ja, Ihr Arbeitgeber kann Sie wegen häufiger Fehlzeiten kündigen, wenn diese Ihre Arbeitsleistung oder die des Betriebs beeinträchtigen.
Frage 2: Muss mein Arbeitgeber mich vor einer Kündigung wegen Fehlzeiten abmahnen?
Ja, in den meisten Fällen muss Ihr Arbeitgeber Ihnen vor einer Kündigung wegen Fehlzeiten eine Abmahnung aussprechen.
Frage 3: Wie viele Fehltage sind zu viel?
Es gibt keine festgelegte Anzahl von Fehltagen, die als zu viel gelten. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Häufigkeit der Fehlzeiten und deren Auswirkungen auf die Arbeit.
Frage 4: Was kann ich tun, um einer Kündigung wegen Fehlzeiten vorzubeugen?
Sie können regelmäßig zur Arbeit erscheinen, bei Krankheit rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und ggf. mit Ihrem Arbeitgeber alternative Arbeitsmodelle besprechen.
Frage 5: Kann ich wegen einer schweren Krankheit gekündigt werden?
Grundsätzlich darf Ihnen wegen einer schweren Krankheit nicht gekündigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn die Krankheit Ihre Arbeitsleistung dauerhaft beeinträchtigt und keine Möglichkeit der anderweitigen Beschäftigung besteht.
Frage 6: Kann ich gekündigt werden, wenn ich krankgeschrieben bin?
Der bloße Umstand der Krankschreibung reicht nicht aus, um eine Kündigung rechtlich wirksam zu machen. Allerdings können wiederholte Kurzerkrankungen zu einer Kündigung führen.
Frage 7: Muss ich bei einer Kündigung wegen Fehlzeiten dennoch meine Kündigungsfrist einhalten?
Ja, auch bei einer Kündigung wegen Fehlzeiten müssen Sie die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Frage 8: Kann ich gegen eine Kündigung wegen Fehlzeiten rechtlich vorgehen?
Ja, Sie können gegen eine Kündigung wegen Fehlzeiten rechtlich vorgehen, wenn z.B. die Kündigung nicht gerechtfertigt ist oder keine Abmahnung erfolgt ist.
Frage 9: Wann ist eine Kündigung wegen Fehlzeiten unwirksam?
Eine Kündigung wegen Fehlzeiten kann unwirksam sein, wenn sie z.B. formal fehlerhaft ist, ein Kündigungsgrund nicht vorliegt oder die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt.
Frage 10: Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wegen Fehlzeiten verteidigen?
Sie können sich gegen eine Kündigung wegen Fehlzeiten verteidigen, indem Sie z.B. nachweisen, dass die Fehlzeiten durch eine Krankheit oder andere außergewöhnliche Umstände bedingt waren oder alternative Maßnahmen vorschlagen.
Frage 11: Was passiert, wenn ich trotz Kündigung wegen Fehlzeiten nicht aus dem Betrieb ausscheide?
Wenn Sie trotz Kündigung wegen Fehlzeiten nicht aus dem Betrieb ausscheiden, kann Ihr Arbeitgeber eine Zwangsvollstreckung oder eine außerordentliche Kündigung erwägen.
Frage 12: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung wegen Fehlzeiten?
In der Regel haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung wegen Fehlzeiten, es sei denn, dies ist vertraglich oder tariflich vereinbart.
Frage 13: Wie sollte ich mich bei einer Kündigung wegen Fehlzeiten verhalten?
Sie sollten sich bei einer Kündigung wegen Fehlzeiten zunächst ruhig verhalten, Ihre Rechte prüfen lassen und ggf. rechtlichen Rat einholen, bevor Sie antworten oder handeln.
Frage 14: Kann ich nach einer Kündigung wegen Fehlzeiten Arbeitslosengeld erhalten?
Ja, Sie können nach einer Kündigung wegen Fehlzeiten in der Regel Arbeitslosengeld erhalten. Allerdings müssen Sie die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllen.
Frage 15: Wie lange kann ich nach einer Kündigung wegen Fehlzeiten Arbeitslosengeld beziehen?
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung wegen Fehlzeiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der bisherigen Beschäftigungsdauer und Ihrem Alter.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zum Thema „Kündigung wegen Fehlzeiten“ beantworten konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.