Kündigung Wegen Schimmel



Kündigung Wegen Schimmel
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FAQ Kündigung Wegen Schimmel

Frage 1: Wie gehe ich vor, wenn ich Schimmel in meiner Wohnung entdecke?

Antwort: Wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken, sollten Sie umgehend handeln. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über das Problem und bitten Sie um eine Lösung. Gleichzeitig sollten Sie auch prüfen, ob Ihr Mietvertrag Ihnen das Recht gibt, die Miete zu mindern oder außerordentlich zu kündigen.

Frage 2: Muss ich den Schimmel selbst bekämpfen?

Antwort: In der Regel ist es Aufgabe des Vermieters, für eine schimmelfreie Wohnung zu sorgen. Allerdings kann es in manchen Fällen ratsam sein, kleinere Schimmelflecken selbst zu entfernen, um eine schnelle Ausbreitung zu verhindern. Wichtig ist jedoch, dass Sie darüber den Vermieter informieren und ihm die Möglichkeit geben, die Ursache des Schimmels zu beseitigen.

Frage 3: Kann ich die Miete mindern, wenn Schimmel in meiner Wohnung vorhanden ist?

Antwort: Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, die Miete zu mindern, wenn Schimmel in der Wohnung vorhanden ist. Hierbei sollten Sie jedoch immer die genauen rechtlichen Vorgaben beachten und vorher das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen.

Frage 4: Kann ich außerordentlich kündigen, wenn Schimmel in meiner Wohnung ist?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außerordentlich kündigen, wenn Schimmel in Ihrer Wohnung vorhanden ist. Allerdings sollten Sie vorher prüfen, ob eine Minderung der Miete oder andere Maßnahmen möglich sind, um das Problem zu lösen.

Frage 5: Welche Beweise sollte ich sammeln, um meinen Anspruch auf eine Kündigung wegen Schimmel zu stützen?

Antwort: Um das Vorliegen von Schimmel in Ihrer Wohnung zu beweisen, sollten Sie Fotos von den betroffenen Stellen machen und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuziehen. Außerdem ist es wichtig, sämtliche Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten.

Frage 6: Wie lange dauert es, bis eine Kündigung wegen Schimmel wirksam wird?

Antwort: Die Dauer einer Kündigung wegen Schimmel hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Zustimmung des Vermieters oder der gerichtlichen Durchsetzung. In der Regel kann die Kündigung jedoch innerhalb weniger Monate wirksam werden.

Frage 7: Kann ich Schadensersatz vom Vermieter verlangen, wenn ich wegen Schimmel kündige?

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Schadensersatz vom Vermieter verlangen, wenn Sie wegen Schimmel kündigen. Dazu sollten Sie jedoch rechtlichen Rat einholen und prüfen, ob der Vermieter seine Pflichten verletzt hat.

Frage 8: Was passiert mit meinen Möbeln, wenn ich wegen Schimmel kündige?

Antwort: Im Falle einer Kündigung wegen Schimmel sollten Sie Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände mitnehmen. Allerdings kann es ratsam sein, vorher mit dem Vermieter zu klären, ob dieser eventuell für die Entsorgung oder Reinigung der Möbel verantwortlich ist.

Frage 9: Was kann ich tun, wenn mein Vermieter nicht auf meine Kündigung wegen Schimmel reagiert?

Antwort: Wenn Ihr Vermieter nicht auf Ihre Kündigung reagiert, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Mieterverein wenden und rechtliche Schritte prüfen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Frage 10: Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich wegen Schimmel kündige?

Antwort: Die Kosten einer Kündigung wegen Schimmel können je nach Einzelfall variieren. Zu den möglichen Kosten können Anwaltsgebühren, Umzugskosten und gegebenenfalls Renovierungskosten gehören.

Frage 11: Kann ich im Voraus einen Gutachter beauftragen, um das Vorliegen von Schimmel nachzuweisen?

Antwort: Ja, Sie haben das Recht, im Vorfeld einen Gutachter zu beauftragen, um das Vorliegen von Schimmel nachzuweisen. Die Kosten für den Gutachter müssen Sie in der Regel selbst tragen, es sei denn, der Vermieter stimmt einer Kostenübernahme zu.

Frage 12: Kann ich eine einstweilige Verfügung beantragen, um schnell aus der schimmeligen Wohnung ausziehen zu können?

Antwort: Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um schnell aus der schimmeligen Wohnung ausziehen zu können. Hierbei spielt eine Rolle, inwieweit der Schimmel Ihre Gesundheit gefährdet.

Frage 13: Sollte ich bei einer Kündigung wegen Schimmel meine Miete weiterzahlen?

Antwort: Bei einer Kündigung wegen Schimmel ist es ratsam, die Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen. Das bedeutet, dass Sie die Miete auf ein separates Konto überweisen und dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Sie die Miete nur unter Vorbehalt zahlen, solange das Problem nicht gelöst ist.

Frage 14: Kann ich mich beim Gesundheitsamt über den Schimmel in meiner Wohnung beschweren?

Antwort: Ja, Sie können sich beim Gesundheitsamt über den Schimmel in Ihrer Wohnung beschweren. Das Gesundheitsamt kann eine Begehung vornehmen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Schimmelbelastung zu reduzieren.

Frage 15: Kann ich den Schimmel als Mangel bei der Wohnungssuche angeben?

Antwort: Ja, Sie können den Schimmel als Mangel bei der Wohnungssuche angeben, um potenziellen Vermietern Ihre Erfahrungen zu verdeutlichen. Es kann ratsam sein, dies jedoch in einem sachlichen und objektiven Ton zu tun, um einen negativen Eindruck zu vermeiden.




Vorlage Kündigung Wegen Schimmel

Ihr Name und Anschrift
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Name und Anschrift des Vermieters
Vermieter GmbH
Musterstraße 2
54321 Vermieterstadt

Musterstadt, Datum

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Schimmelbefalls

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt fristlos und hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Der Grund für meine Kündigung ist der ungeklärte Schimmelbefall in der Wohnung, welcher meine Gesundheit und die meiner Familie gefährdet.

Chronologie des Schimmelbefalls:

1. Im Zeitraum von März bis Juni 20XX trat erstmals Schimmel an den Wänden der Wohnung auf. Ich habe dies umgehend dem Vermieter gemeldet und um Abhilfe gebeten.

2. Nach meiner Meldung hat sich der Vermieter zwar um eine Beseitigung des Schimmels bemüht, allerdings wurden nur oberflächliche Maßnahmen ergriffen, die das Problem jedoch nicht dauerhaft gelöst haben.

3. In den Sommermonaten schien das Schimmelproblem vorübergehend behoben zu sein. Jedoch trat im Herbst erneut Schimmel an den Wänden auf, der sich mittlerweile auch auf Möbel und Textilien ausgebreitet hat.

4. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde seitens des Vermieters keine umfassende Sanierung durchgeführt, um den Schimmelbefall nachhaltig zu beseitigen. Dadurch wurde meine Gesundheit bereits erheblich beeinträchtigt.

5. Ich habe zwischenzeitlich einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen, der bestätigt hat, dass der Schimmelbefall auf Baumängel und unzureichende Belüftung zurückzuführen ist, welche in die Verantwortung des Vermieters fallen.

Aufgrund der oben genannten Gründe sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Gesundheit meiner Familie hat oberste Priorität, und ich kann es nicht länger hinnehmen, dass der Vermieter seiner Verpflichtung zur Instandhaltung der Mietwohnung nicht nachkommt.

Im Falle einer fristlosen Kündigung verweise ich auf §573 Absatz 2 Nr. 1 BGB, welcher besagt, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht rechtzeitig gewährt wird.

Sollte die fristlose Kündigung aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sein, kündige ich hilfsweise das Mietverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Termin, unter Berufung auf §574 BGB. Gemäß diesem Paragraphen ist eine außerordentliche Kündigung zulässig, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, das Fortsetzen des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Ich fordere den Vermieter hiermit erneut auf, den Schimmelbefall umgehend und vollständig zu beseitigen sowie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um eine nachhaltige Lösung zu gewährleisten. Des Weiteren erwarte ich eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits, dass die beabsichtigten Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden.

Sollten meine Forderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt werden, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Kündigungsschreibens schriftlich und setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Name



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